Beamtenrecht

Die Rechtsstellung von Beamten hat sich in den letzten Jahren grundlegend verändert. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Normalisierung der Rechtsstellung von Beamten (Wnra) am 1. Januar 2020 wurde für die meisten Beamten das besondere Beamtenrecht abgeschafft. Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind seitdem „normalen” Arbeitnehmern gleichgestellt und fallen unter das Bürgerliche Gesetzbuch.

Gleichzeitig gilt für eine bestimmte Gruppe von Beamten das Beamtenrecht unverändert weiter. Gerade für diese Gruppe ist Fachwissen unerlässlich. Delissen Martens berät und prozessiert seit Jahren an der Schnittstelle zwischen Beamtenrecht, Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht.

Für wen gilt das Beamtenrecht (noch)?

Nach der Einführung des Wnra gilt das klassische Beamtenrecht nicht mehr für alle Beamten. Der Gesetzgeber hat sich bewusst für ein duales System entschieden, in dem verschiedene Rechtsordnungen nebeneinander bestehen. Dies macht das juristische Spielfeld komplex.

Das Beamtenrecht gilt weiterhin unter anderem für:

  • Polizeibeamte
  • Soldaten
  • Richter
  • Zivilbeamte bei der Verteidigung
  • Reservisten

Für diese Gruppen gilt, dass sie unter eine öffentlich-rechtliche Anstellung fallen und dass Streitigkeiten im Rahmen des Verwaltungsrechts beurteilt werden. Dies erfordert einen anderen rechtlichen Ansatz als das reguläre Arbeitsrecht.

Fallen Sie nicht mehr unter das Beamtenrecht, sondern unter das zivile Arbeitsrecht? Dann verweisen wir Sie gerne auf unsere Fachseite Arbeitsrecht.

Unsere Expertise im Beamtenrecht

DM verfügt über Fachwissen in den Bereichen, in denen sich Beamtenrecht, Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht überschneiden. Wir begleiten Mandanten bei Anhörungen wegen Disziplinarmaßnahmen, Entlassungsverfahren und beraten bei Fragen zum Rechtsstatus.

Zivile Beamte beim Verteidigungsministerium

Zivile Beamte beim Verteidigungsministerium nehmen eine Sonderstellung ein. Sie sind keine Soldaten, arbeiten aber in einer hierarchischen, stark regulierten Organisation. Fragen zu Funktionsänderungen, Umstrukturierungen, Integrität, Sicherheitsüberprüfungen und Entlassungen erfordern maßgeschneiderte Lösungen und Kenntnisse der spezifischen Vorschriften des Verteidigungsministeriums.

Militärbeamtenrecht

Soldaten unterliegen einer eigenen Regelung mit spezifischen Vorschriften zu Rechtsstellung, Disziplinarmaßnahmen, Entsendungen und medizinischen Untersuchungen. Die Verfahren laufen oft über das Verwaltungsrecht und haben ihre eigene Dynamik und Fristen.

Reservisten

Reservisten befinden sich in einer hybriden Rechtsstellung: Sie kombinieren oft eine zivile Karriere mit einer militärischen Anstellung. Dies führt regelmäßig zu Fragen zum Kündigungsschutz, zur Einsetzbarkeit, zur Rechtsstellung und zum Verhältnis zwischen ziviler und militärischer Beschäftigung.

Wann sollten Sie einen Anwalt für Beamtenrecht hinzuziehen?

Wir unterstützen Beamte unter anderem bei:

  • Disziplinarmaßnahmen und Integritätsfragen
  • Entlassung, Suspendierung und Funktionsänderung
  • Umstrukturierung und Versetzung
  • Widerspruchs- und Berufungsverfahren
  • Ärztliche Untersuchungen und Fragen der Einsatzfähigkeit
  • Konflikte über Rechtsstellung und Rechtsschutz

Wir betrachten nicht nur die rechtlichen Vorschriften, sondern auch den Kontext, die Organisationskultur und die persönlichen Auswirkungen des Rechtsstreits.

Benötigen Sie rechtliche Beratung? Wir sind gerne für Sie da

Haben Sie mit einer Frage zum Beamtenrecht zu tun und möchten Sie wissen, wie Ihre Rechtslage ist? Unsere Anwälte für Beamtenrecht helfen Ihnen, diese Fragen klar zu beantworten, und bieten Ihnen Klarheit, Ruhe und Orientierung in diesem Prozess.

Frezia Aarts
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