Jeroen Maas
Advocaat/partner
Mit mehr als 21 Jahren Erfahrung auf dem Gebiet des Migrationsrechts und umfassenden Kenntnissen des Verwaltungsrechts berät Jeroen Unternehmen, Privatpersonen und (halb-)öffentliche Behörden in verwaltungs- und migrationsrechtlichen Fragen. So unterstützt er beispielsweise Unternehmen bei Anträgen im Bereich der Wissens- und Arbeitsmigration und berät Privatpersonen in Fragen der (EU-)Familienmigration.
Sein Ansatz
Bei seiner Arbeit versucht er immer, die richtige Lösung für einen rechtlichen Konflikt zu finden. „Als Anwalt suche ich immer nach der wirklichen Lösung des Problems. Ich schaue oft auf das übergeordnete Interesse. Die Lösung liegt nicht immer in einem Kampf oder Streit. Das versuche ich auch dem Mandanten klar zu machen. Für das Prinzip zu kämpfen klingt gut, aber der Preis ist oft höher als der Ertrag.
Darüber hinaus berät Jeroen Rechtsanwälte (Anwaltskanzleien) und andere Fachleute im In- und Ausland in komplexen migrationsrechtlichen Fragen, zum Beispiel in grenzüberschreitenden familienrechtlichen Angelegenheiten oder bei internationalen Unternehmensstrukturen. Falls erforderlich, führt Jeroen auch Rechtsstreitigkeiten über die Verweigerung oder den Widerruf von Aufenthaltsgenehmigungen. Mandanten können sich auch an Jeroen wenden, wenn ihre Interessen mit denen der Regierung kollidieren: Bußgelder, Genehmigungen und Subventionen.
Fachgebiete
Migrationsrecht
- Wissens- und Arbeitsmigration
- Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen
- Familienzusammenführung (einschließlich MVV-Anträge)
- EU-(Familien-)Migration (einschließlich „Chavez-Vilchez“-Fälle)
- Niederländische Staatsangehörigkeit
Verwaltungsrecht
- Umweltrecht
- Vollstreckung und Bußgelder
- Genehmigungen
- Genehmigungen im Gaststättengewerbe (Betriebsgenehmigungen, Bibob-Fälle usw.)
Auf dieser Website finden Sie Informationen zum Thema Familienzusammenführung.